Wonach richtet sich VORSA?

Bezüglich Verortung des Arbeitsfeldes SPF im Berufsbild der Sozialen Arbeit ist für VORSA das Leitbild für Sozialpädagogische Familienbegleitung von AvenirSocial massgeblich.

Unser internes Leitbild gibt uns folgendes vor:
  • Kindeswohl

    Das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie die Verbesserung ihrer Zukunftschanchen haben bei VORSA oberste Priorität. 
    Das Wohlsein des Kindes setzt unseres Erachtens folgendes voraus:

    • Die materielle und emotionale Sicherheit – Befriedigung der Grundbedürfnisse
    • Das Gefühl geliebt zu werden – Vertraute, verlässliche und verfügbare Bezugspersonen, die das Kind gerne haben und es mit Einfühlungsvermögen begleiten
    • Zugehörigkeit und Partizipation – Ein stabiles und verlässliches soziales Netzwerk von Beziehungen, mit der Wahrnehmung von Selbstwirksamkeit
    • Zukunftsperspektiven – Die Möglichkeit von einer positiven Zukunft zu träumen und Selbstinitiative zu entwickeln

    Die Herkunftsfamilie oder die aktuelle Lebensgemeinschaft ist für Kinder und Jugendliche der wichtigste Raum für Schutz, Förderung, Orientierung und Entwicklung. Dies in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention. Durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung bietet VORSA der Familie Hilfe zur Selbsthilfe zugunsten der Kinder und Jugendlichen. Dazu arbeiten wir mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern oder Erziehungsverantwortlichen sowie mit dem gesellschaftlichen Umfeld zusammen.

  • Berufsethische Grundhaltung

    VORSA richtet ihre berufsethische Grundhaltung nach dem Berufskodex des Berufsverbandes AvenirSocial Professionelle Soziale Arbeit Schweiz. Dabei stehen folgende Grundsätze (Berufskodex Kapitel 8.4 bis 8.8) im Vordergrund:

    • Grundsatz der Gleichbehandlung – Gewährung der Menschenrechte für alle. 
    • Grundsatz der Selbstbestimmung – Das Anrecht aller Menschen, im Hinblick auf ihr Wohlbefinden, ihre eigene Wahl und Entscheidung zu treffen.
    • Grundsatz der Partizipation – Das Anrecht aller Menschen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und bei Entscheidungen und Handlungen miteinbezogen und beteiligt zu werden.
    • Grundsatz der Integration – Die integrative Berücksichtigung und Achtung der physischen, psychischen, spirituellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Menschen. 
    • Grundsatz der Ermächtigung – Individuen, Gruppen und Gemeinwesen entwickeln ihre Stärken und werden zur Wahrung ihrer Rechte befähigt und ermächtigt.

    VORSA und die einzelnen Familiencoaches verantworten ihr Handeln im Verlauf der gesamten Tätigkeit gegenüber der Familie. 

  • Qualität

    Die Familiencoaches von VORSA sind qualifizierte Fachpersonen der Sozialen Arbeit. Ihre Fachlichkeit und Handlungskompetenzen zeichnen sich aus durch:

    • Eine professionelle Beziehungsgestaltung im Kontext der Familienbegleitung
    • Die Fähigkeit zur Selbstreflexion im Team
    • Eine auftragsbezogene und transparente interdisziplinäre Zusammenarbeit
    • Ausgewiesenes Fachwissen und die Fähigkeit Methoden adäquat anzuwenden
    • Ein prozess- und zielorientiertes Vorgehen
    • Die Fähigkeit das Vorgehen schriftlich zu dokumentieren

    Zusammen mit den Familien erarbeitet der Familiencoach vor Ort Lösungen für anstehende Probleme und erleichtert die Umsetzung der Hilfe in die praktischen Lebensumstände der Familie.

    VORSA ist bestrebt, Wirkung durch Qualität zu erreichen. Sämtliche Dossiers werden nach dem «Vier-Augen-Prinzip» geführt. Dem verantwortlichen Familiencoach steht eine Koordinatorin oder ein Koordinator aus dem Team unterstützend und auch kritisch zur Seite. VORSA führt ein Qualitäts-Management und richtet sich dabei nach Qualitäts-Standards der SPF. Wir setzen diese laufend konzeptionell und praxisrelevant um. Durch die Planung, Reflexion, Auswertung und allfällige Anpassung der Arbeitsabläufe sichern wir die fachliche Qualität und entwickeln diese ständig weiter. VORSA versteht sich als «Lernende Organisation».

  • Schweigepflicht und Datenschutz

    Bei VORSA entsprechen Schweigepflicht und Datenschutz den Richtlinien zum Datenschutz in der Sozialen Arbeit des Berufsverbandes AvenirSocial Professionelle Soziale Arbeit Schweiz. Grundsätzlich bedingt die Weitergabe von Informationen das Einverständnis der Familie. Ausgenommen davon sind ausschliesslich Informationen, welche die Gefährdung des Kindeswohls oder die häusliche Gewalt betreffen. Ein detailliertes internes Reglement präzisiert die Bestimmungen für unser konkretes Arbeitsumfeld.

  • Offenheit · Prävention

    Die Arbeitsweise von VORSA ist transparent und offen. Uns ist wichtig, die Transparenz gegenüber der Familie jederzeit zu gewährleisten. Die Qualität unserer Arbeit zeichnet sich durch eine professionelle Gestaltung der Beziehungen und der Bereitschaft und Fähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Selbstreflexion aus. Im internen Monitoring werden die einzelnen Aufträge laufend in der Koordination und in verschiedenen anderen Zusammensetzungen wie Teamsitzungen, Intervisionen, Supervisionen oder mit der Geschäftsleitung besprochen.

    Bei VORSA wird das Spannungsfeld von Nähe und Distanz jederzeit kritisch betrachtet. Die Beziehungen zwischen unseren Familiencoaches und den begleiteten Familien sind rein professioneller Natur und werden dementsprechend sorgfältig und verantwortungsbewusst gestaltet. Eine vorübergehende Abhängigkeit der Familie oder einzelner Familienmitglieder vom Familiencoach kann nicht ausgeschlossen werden. Dies wird aber gegenüber allen Beteiligten sofort angesprochen und transparent gemacht mit der dauerhaften Absicht, jegliche Form von Machtmissbrauch auszuschliessen.

  • Vernetzung

    VORSA ist fachlich mit anderen Organisationen vernetzt. Dies gewährleistet eine kritische Aussenbetrachtung unserer Arbeit und unterstützt uns im Bestreben, eine professionelle und fachlich einwandfreie Leistung zu erbringen. VORSA profitiert von der aktiven Mitgliedschaft beim SPF Fachverband Schweiz. Für unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind wir verlässliche Partner.

  • Gemeinnützigkeit

    VORSA ist eine private Firma (GmbH) und lässt sich in finanziellen, betrieblichen und rechtlichen Belangen kompetent begleiten und beraten. Die Buchhaltung wird sorgfältig geführt und kontrolliert. Die wirtschaftliche Betriebsführung sichert die Existenz der Arbeitenden sowie die Weiterentwicklung von VORSA. Begrenzt wird die wirtschaftliche Orientierung durch gemeinnützige Kriterien: Gewinne werden ausschliesslich für die Entwicklung und Erneuerung von VORSA verwendet. Es fliessen weder InhaberInnen noch MitarbeiterInnen andere Entschädigungen zu als die Löhne gemäss Vertrag und die Spesen gemäss durch den Kanton St. Gallen genehmigtem Reglement. Alle InhaberInnen sind gleichzeitig im Betrieb tätig und üben ihre Gesellschaftertätigkeit im Rahmen der regulären Arbeitsstunden aus. Für die Investition des Gesellschaftskapitals entsteht kein Anspruch auf Gewinnausschüttung oder auf Verzinsung.

    Die gemeinnützige Ausgestaltung des Betriebes scheint VORSA deshalb wichtig, weil die Leistungen von VORSA grossteils durch Steuergelder und zu einigen Teilen durch Zahlungen der begleiteten Familien finanziert werden. VORSA bezweckt damit, dass Gewinn aus Sozialer Arbeit im Bereich des Kindesschutzes unter diesen Umständen nicht in private Taschen abfliesst.